Das Wichtigste in Kürze

  • Lassen Sie Handwerker in Ihrer selbst genutzten Eigentumswohnung, Ihrem selbst bewohnten Eigenheim oder dem dazu gehörigen Grundstück für sich arbeiten, dürfen Sie 20 Prozent der Arbeitskosten von der Steuer absetzen. Anfahrtskosten und Verbrauchsmaterialien zählen auch dazu.
  • Bis zu 1.200 Euro Steuern im Jahr können Sie damit sparen.
  • Absetzen dürfen Sie nur Arbeiten, die dem Erhalt oder der Renovierung dienen – nicht aber solche, die etwas Neues schaffen. Zu den abzugsfähigen Handwerkerleistungen gehören beispielsweise die kompletten Schornsteinfegerkosten.

So gehen Sie vor

  • Das Finanzamt erkennt den Steuerabzug nur an, wenn Sie die Rechnung überwiesen haben. Barzahlung zählt auch dann nicht, wenn Sie eine Quittung einreichen.
  • Sie können die Steuerermäßigung mit anderen Vorteilen kombinieren, zum Beispiel mit dem Abzug der Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen oder für die Beschäftigung einer 450-Euro-Kraft in Ihrem Haushalt.
  • Als Mieter können Sie Teile Ihrer Nebenkostenabrechnung geltend machen. Für Vermieter gelten andere Regeln.

Quelle:https://www.finanztip.de/haushaltshilfe/